Auszug aus der Satzung unseres gemeinnützigen und rechtsfähigen Vereins Dorfgemeinschaft Felgentreu e. V.



zu § 1 Name und Sitz

 

Er hat seinen Sitz in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Ortsteil Felgentreu und ist im Vereinsregister unter 6447 beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.

 

zu § 2 Vereinszweck

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Dorfchronik, den Aufbau und die Pflege eines Chronikzimmers zur Heimatgeschichte,
  • die Errichtung und Pflege einer Ausstellung historischer land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte,
  • die Durchführung von Veranstaltungen des traditionellen Brauchtums,

        einschließlich des Fasching.

 

zu § 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Geschäftsjahr

zu § 5 Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

 

zu § 6 Mitgliedsbeiträge

 

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 31. Januar fällig. Die Höhe des Jahresbeitrages und die Zahlungsmodalitäten werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 7 Organe

zu § 8 Vorstand

2. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden. Er ist insbesondere zuständig für

  • die laufenden Geschäfte des Vereins,
  • die Vorbereitung, Einberufung, Tagesordnung und den Ablauf der Mitgliederversammlung,
  • die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • die Aufstellung eines Haushaltsplanes, die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins, die Erstellung des Jahresberichtes.

 

zu § 9 Mitgliederversammlung

2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 

  • Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr,
  • Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung,
  • Feststellung des Mitgliedsbeitrages.

 

zu § 10 Kassenprüfer

 

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei Jahre zwei Kassenprüfer, die die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit überprüfen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der Ausgabe. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

 
§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

 Ergänzend zu seiner Satzung hat unser Verein auch detaillierte Festlegungen in der Geschäftsordnung getroffen.

Satzungsauszug als PDF Download.