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Auszug
aus der Satzung unseres gemeinnützigen und
rechtsfähigen Vereins Dorfgemeinschaft
Felgentreu e. V. |
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… Er hat seinen Sitz in
der Gemeinde
Nuthe-Urstromtal, Ortsteil Felgentreu und ist im Vereinsregister unter
6447
beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. zu §
2 Vereinszweck Zweck
des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
einschließlich des Fasching. zu §
3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt
„Steuerbegünstigte
Zwecke“. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins
dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben,
die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. § 4
Geschäftsjahr … zu § 5
Mitgliedschaft Mitglied des Vereins
kann jede natürliche Person
und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
werden. … zu § 6
Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern
werden Beiträge erhoben. Der
Jahresbeitrag wird jeweils zum 31. Januar fällig. Die Höhe
des Jahresbeitrages
und die Zahlungsmodalitäten werden von der Mitgliederversammlung
festgelegt. § 7
Organe … zu § 8
Vorstand … 2. Der Vorstand ist
für alle Angelegenheiten des
Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem
anderen Organ
zugewiesen werden. Er ist insbesondere zuständig für
… zu § 9
Mitgliederversammlung … 2. Die
Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
… zu § 10
Kassenprüfer Die
Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei
Jahre zwei Kassenprüfer, die die Kassengeschäfte des Vereins
auf rechnerische
Richtigkeit überprüfen. Die Prüfung erstreckt sich nicht
auf die Zweckmäßigkeit
der Ausgabe. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder
sein.
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